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Corona

Infos zur derzeitigen Lage

Liebe Gäste und Freunde,

in Baden-Württemberg gilt seit dem 28.01.2022
die 2G Regel für einen Besuch im Restaurant.

Das heißt, ihr benötigt einen Genesenen Nachweis (nicht älter als 3 Monate) oder einen vollständigen Impfnachweis (nicht älter als 9 Monate).

Laut aktuellem Beschluss sind folgende Personen von der Nachweispflicht ausgenommen:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder, die noch nicht eingeschult sind
  • Schüler bis einschließlich 17 Jahre mit einem Schülerausweis. Gilt nicht in den Schulferien. In den Schulferien benötigen Schüler einen negativen Antigentest.

Für unsere Hotelgäste gilt die 2G Regel. Ausgenommen sind Geschäftsreisende, hier gilt
die 3G Regel (aktueller PCR Test alle 3 Tage)